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Was tun im Trauerfall?

Den Tod eines Familienmitglieds anzunehmen ist schwer genug. Umso schwerer fällt es den meisten Menschen, sich in dieser Ausnahmesituation auf Organisatorisches zu konzentrieren. Dafür haben wir vollstes Verständnis. Zur Orientierung finden Sie hier die wichtigsten Schritte unmittelbar nach einem Todesfall.

Bitte verständigen Sie umgehend einen Arzt (Hausarzt oder den jeweiligen Arzt im Notdienst). Er wird den Verstorbenen untersuchen, um den Tod eindeutig feststellen zu können. Danach erhalten Sie vom Arzt eine Todesbescheinigung, die die wichtigste Voraussetzung für unsere Arbeit ist.

Rufen Sie uns an - wir übernehmen alle weiteren Schritte und sind sofort für Sie da.

Sie erreichen uns jederzeit unter: Tel. 09461 - 910080

Zur Beurkundung beim Standesamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ledig: Geburtsurkunde, Personalausweis
  • verheiratet: Heiratsurkunde, u. U. Geburtsurkunde, Personalausweis
  • verwitwet: Heiratsurkunde, u. U. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde des Ehegatten, Personalausweis
  • geschieden: Heiratsurkunde, u. U. Geburtsurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtsgültigkeitsvermerk, Personalausweis

Falls Unterlagen nicht zur Hand sein sollten, fordern wir sie gerne für Sie beim zuständigen Standesamt bzw. Einwohnermeldeamt an.

Gibt es einen Bestattungsvorsorgevertrag? Bitte halten Sie diesen bereit, ebenso wie die Rentennummer, die Chipkarte der Krankenversicherung sowie andere Versicherungspolicen.

Wir übernehmen für Sie auch anfallende Abmeldungen, Kündigungen wie z. B.

Verbände, Vereine, (früheren) Arbeitgeber verständigen. Manche Gewerkschaften bzw. Betriebe zahlen eine Sterbehilfe. Kündigung von Versicherung des/der Verstorbenen (Haftpflicht, Rechtsschutz, Kfz-Haftpflicht und Sozialversicherung), Dreimonatsvorschusszahlung

Für den Fall, dass eine Wohnung aufgegeben wird, sind u. a. der Vermieter, die Energieversorgungsunternehmen, der Telefon-, Mobilfunk- und Internetanbieter sowie die GEZ (Fernsehen und Rundfunk) zu verständigen bzw. abzumelden.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch gerne bei der Abmeldung von Krankenkassen, Versicherungen und Rententrägern. Dazu benötigen wir die Rentennummer, die Chipkarte der Krankenversicherung sowie andere Versicherungspolicen.

Zur Beantragung von Hinterbliebenenrenten wenden Sie sich bitte innerhalb von (spätestens) zwei bis drei Wochen nach dem Sterbefall an das Versicherungsamt der zuständigen Stadtverwaltung, damit Sie auch pünktlich nach Ablauf der Dreimonatsfrist Ihre Rente erhalten.

Hierbei müssen Sie vorlegen:

  • einen gültigen Personalausweis
  • das Stammbuch oder die Heiratsurkunde
  • die von uns besorgte Sterbeurkunde (nur gültig in Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung)
  • den letzten Rentenbescheid des Verstorbenen
  • die Unterlagen der Erstbewilligung der Rente des Verstorbenen
  • Ihre Bankverbindung (IBAN/Kontonummer)

 

Todesfall im Krankenhaus

Bei Sterbefällen in einer Klinik holen wir den Verstorbenen dort ab. Einige Krankenhäuser haben einen speziellen Verabschiedungsraum, in dem Angehörige ungestört Zeit mit dem Verstorbenen verbringen können. Verschiedentlich ist auf Wunsch eine Aussegnung durch einen Hausgeistlichen möglich.